Lüftungskonzepte nach DIN 1946 Teil 6
Kompetente und schnelle Erarbeitung
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind neben den Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden auch Anforderungen an die Dichtigkeit der Gebäudehülle definiert. Mit zunehmender Dichtigkeit des Gebäudes wird allerdings der Luftaustausch infolge Infiltration reduziert, sodass die Gefahr von Feuchteschäden, Schimmelbildung sowie Schadstoffanreicherungen zunimmt.
Aufgrund der Gebäudeluftdichtigkeit und der damit deutlich steigenden Anzahl von Wohnungen mit Schimmelbildung und Feuchteschäden wurde im Mai 2009 die überarbeitete Fassung der DIN 1946 Teil 6 veröffentlicht. Bei neu zu errichtenden Gebäuden sowie bei umfangreichen Sanierungen ist demnach ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Diese Vorgaben sind für alle am Bau Beteiligten verbindlich und betreffen:
– Neubauten von Wohngebäuden
– Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der
vorhandenen Fenster ausgetauscht werden
– Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden
Mit dem Lüftungskonzept wird überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Infiltration (Undichtigkeiten der Gebäudehülle) größer ist, als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist dies nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig. Die Lüftung muss hierbei nutzerunabhängig funktionieren, das heißt auch bei Abwesenheit der Nutzer soll ein Luftaustausch ermöglicht werden.
Zu den lüftungstechnischen Maßnahmen zählen unter anderem mechanische Zwangsentlüftungen durch Außen-Luftdurchlässe (ALD) sowie Überström-Luftdurchlässe (ÜLD) als auch Lüftungsanlagen wie Abluftanlagen, Zu- und Abluftanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung.
Im Lüftungskonzept wird die notwendige Art sowie die Dimensionierung der lüftungstechnischen Maßnahme ermittelt, um Schäden infolge zu hoher Raumluftfeuchten zu vermeiden.
Gerne beraten wir Sie, welche lüftungstechnischen Maßnahmen für Ihre Wohnung, Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus notwendig sind.